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AGBs – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung beweglicher Sachen von Christian Gruber, www.deine-partybox.de

(1) Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten (Fotoboxsysteme) zwischen Christian Gruber, Fotografie (www.deine-partybox.de) und den Mietern. Christian Gruber, Fotografie (www.deine-partybox.de) wird nachfolgend als Vermieter bezeichnet.

(2) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, der Vermieter hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen dem Vermieter und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.

(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Vermieter und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(5) Die Vermietung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie diese AGB akzeptieren.

 

§2 Mietgegenstand

(1) Christian Gruber (www.deine-partybox.de) vermietet Fotoautomaten in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenfeste oder Familienfeiern.

(2) Der Mieter stellt die Fotoautomaten im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Fotoautomaten können sich die Gäste fotografieren oder Videos aufnehmen.

(3) In Abstimmung mit dem Vermieter ist es u.a. möglich, für die jeweilige Veranstaltung ein Außenbranding an den Automaten anzubringen und/oder Logos auf den Fotoausdrucken einzubinden. Die Einzelheiten werden gesondert vereinbart.

 

§3 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Vermieter und dem Mieter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Fragen, Reklamationen und Beanstandungen sind per E-Mail an: info@deine-partybox.de zu richten.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

(4) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

 

§4 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt erst durch die Unterschriften von Mieter und Vermieter zustande und sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, diese am Konto des Vermiertes eingeht. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Vertrag und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.

(1) Abholung

Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Abholtermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten. Der Vermieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Mieter abzuholen.

(2) Lieferung

Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Liefertermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Mieter hat hierfür mit der eventuellen Location zu klären, wann der Aufbau und Abholung stattfinden kann.

(3) Lieferung mit Installation

Die Mietung des Fotobox-Systems ist nur im Zusammenhang Lieferung/Montage/Abholung möglich. Die Montage erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung.

 

§5 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau des Fotobox-System ein fester Standplatz zugeteilt. Das Kamerasystem wurde dort auf die örtlichen Lichtverhältnisse eingemessen. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Hiervon wurden Probeaufnahmen gemacht und gesichert. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Fotoboxaufnahmen auswirken. Es wird dem Mieter empfohlen für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn Lieferung mit Installation (II. 3. Dieser AGB) vereinbart ist.

 

§6 Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 15,- € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

 

§7 Kündigung / Rücktritt

(1) Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Kündigt der Mieter den mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:

Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 150,- EUR

Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.

(2) Es werden elektronische Komponenten vermietet. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Der Vermieter  behält sich daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Fotobox-Systems. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Fotobox-Systems versucht der Vermieter defekte teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, kann von „Höherer Gewalt“ ausgehen werden und der Vermieter muss leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall werden bereits bezahlte Beträge rückerstattet.

(3) Bucht der Mieter zu einem späteren Zeitpunkt jedoch innerhalb eines Kalenderjahres ein gleichwertiges Fotobox-Paket oder wirbt einen Ersatzkunden im gleichen Umfang an, können die bereits gezahlten Beträge im Falle einer Stornierung darauf angerechnet werden.

 

§8 Vertragsmäßiger Gebrauch

(1) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Mieter/Kunde während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft.

(2) Der Mieter ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments einem Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Mieter gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.

 

§9 Verbotene Nutzungen

Dem Mieter/Kunden ist untersagt:

(1) Das Fotobox-System oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.

(2) Das Fotobox-System oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen.

(3) Das Fotobox-System aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.

(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Fotobox-System abzustellen oder sie in die Fotobox einzuführen.

(5) Das Fotobox-System und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben.

 

§10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Christian Gruber Fotografie (www.deine-partybox.de).

 

§11 Haftung

(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen. Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter. Der Vermieter verleiht ausschließlich eine Ausrüstung (Fotoboxsystem) mit der Fotoaufnahmen angefertigt werden können. Die Erstellung und Verteilung sowie Speicherung der Fotos erfolgt in der Verantwortung des Mieters. Dies trifft auch zu, wenn die Fotos im Auftrag des Auftraggebers in einer Online-Galerie des Vermieters gespeichert werden.

(3) Es wird keine Haftung durch den Vermieter bei Schäden an Menschen/Tieren/Objekten übernommen, welche durch den Betrieb des Fotobox-Systems in jeglicher Form entstehen könnten. Dies betritt ebenfalls eine Verletzung des Datenschutzes. Das Betreiben des Fotobox-Systems erfolgt auf Risiko des Auftraggebers, er hat hierfür die Verantwortung für einen sicheren Betrieb, auch dann wenn ihm die Fotobox hierzu aufgebaut wurde. Alle Schäden, die an der Ausrüstung des Vermieters durch jegliche Ursache des Auftraggebers/Mieters entstehen und verlorene Gegenstände (z.B. Accessoires & Requisiten) sind in vollem Umfang zu begleichen. Eine Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

(4) Nachfolgende Beträge werden dem Mieter in Rechnung gestellt, wenn das Fotobox-System: a) nicht oder b) beschädigt oder c) nur in Teilen oder d) in Teilen beschädigt dem Vermieter zurückgegeben wird:

a) Beträge für das System Fotobox PRO: Fotobox gestohlen oder Totalschaden (ohne Drucker): 2000,- EUR; Kamera-Schaden: 500,- EUR; Display-Schaden: 1200,- EUR; Gehäuse-Schaden: 800,- EUR; Kleinere Dellen und Kratzer bis 5cm: 300,- EUR; Größere Dellen, tiefe Kratzer bis 15 cm: 700,- EUR; Drucker-Schaden oder gestohlen für den DNP RX1 Drucker: 1500,- EUR; Hintergrundsystem-Schaden: 200,- EUR.

b) Beträge für das System Fotobox PARTY: Fotobox gestohlen oder Totalschaden (ohne Drucker): 1200,- EUR; Schaden am Tablet (iPad): 400,- EUR; Gehäuse-Schaden: 800,- EUR; Kleinere Dellen und Kratzer bis 5cm: 200,- EUR; Größere Dellen, tiefe Kratzer bis 15 cm: 400,- EUR; Drucker-Schaden oder gestohlen für den Drucker CANON Selphy: 130,- EUR; Drucker-Schaden oder gestohlen für den DNP RX1 Drucker: 1500,- EUR; Hintergrundsystem-Schaden: 150,- EUR.

(5) Die Verantwortung für das Fotoboxsystem trägt ab der Übergabe der Mieter. Diese Verantwortung endet erst, nachdem das Fotoboxsystem wieder dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt zurückübergeben wurde.

 

§12 Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise als Brutto-Preise, inklusive der Kosten für die An- und Rücklieferung.

(2) Der Vermieter stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.

(3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht der Vermieter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht des Vermieters zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

(4) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.

 

§13 Datenschutz

(1) Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.

(2) Die Mieter erklären sich einverstanden, dass die für den Geschäftsverkehr und die Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

(3) Der Vermieter trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies

- zur vertragsgemäßen Leistungserbringung,

- zum Zweck der Vertragsdurchführung,

- für die Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten und

- zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

(4) Der Vermieter wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z. B. Online-Galerien, Fotobücher, Abzüge usw.) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.

(5) Die personenbezogenen Daten werden nach 2 (Zwei) Jahr gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

(6) Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Mieter an Christian Gruber, info@deine-partybox.de wenden. Dem Mieter steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Weitere Informationen zum Datenschutz können unter https://www.deine-partybox.de/datenschutz eingesehen werden.

 

§14 Sonstige Bestimmungen

(1) Anwendbares Recht

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Datenschutz: Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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